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Imker erhält Schadensersatz für Glyphosat im Honig

Die Imkerei Seusing aus Brandenburg erhält Schadensersatz für ihren mit Glyphosat verunreinigten Honig. Der verantwortliche Landwirt muss für den Schaden vollumfänglich haften. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder heute entschieden. Die Aurelia Stiftung begrüßt das Urteil als richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik. Bisher blieben Imkereien auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft belastet ist.

Berlin, 20.06.2022 | Landwirt*innen müssen für Schäden aufkommen, die sie durch den Einsatz von Pestiziden verursachen. Das hat das Landgericht Frankfurt (Oder) heute in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Es hat einem Imker Schadensersatzansprüche gegen eine Landwirtschafts-gesellschaft zugesprochen, weil sein Honig wegen Glyphosateinträgen vernichtet werden musste.
Wie das Landgericht damit bestätigt, ist die beklagte Landwirtschaftsgesellschaft für die Folgen ihres Glyphosateinsatzes voll verantwortlich. Pestizide dürfen auf dem Acker nur so eingesetzt werden, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte in Honig eingehalten werden. Deshalb weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg die Landwirt*innen seit Jahren darauf hin, dass zur Vermeidung von Rückständen im Honig der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen unterbleiben sollte. Dennoch kommt es immer wieder zu vergleichbaren Schäden.

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, kommentiert: „Das heutige Urteil hat eine wichtige Signalwirkung, die weit über Brandenburg hinausreicht. Bisher bleiben Imker*innen meist auf ihren Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Agrarpestizide verunreinigt und vernichtet werden muss. Die Tatsache, dass Landwirt*innen für Schäden durch Pestizide zur Haftung herangezogen werden können, hilft hoffentlich dabei, dass derartige Schäden seltener auftreten. Die Aurelia Stiftung setzt sich zum Schutz der Wild- und Honigbienen sowie der Imkerschaft seit Jahren für ein bundesweites Verbot von Pestizidspritzungen in blühende Pflanzenbestände ein.“

Text stammt komplett von  www.aurelia-stiftung.de/glyphosat-im-honig

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